Abschiebegefängnis in Grünau existiert immer noch

von Fredi Büks

In Berlin-Köpenick existiert seit den 90ern das Abschiebegefängnis Grünau. Hier werden Menschen eingesperrt, die nichts verbrochen haben. Lediglich ihr Asylgesuch wurde von den deutschen Behörden abgelehnt. Während ihr Verfahren läuft, werden sie unter menschenrechtswidrigen Bedingungen festgehalten: 1,5 Stunden Freigang pro Tag im engen Betonhof, mangelnde ärztliche Versorgung, Repression durch die Wachkräfte und Sozialarbeiter. Und die Verantwortlichen im Abgeordnetenhaus ignorieren seit fast einem Jahrzehnt sämtliche Einwände aus der Zivilgesellschaft.

Offiziell heißt es „Polizeiabschiebegewahrsam Köpenick“, es wird aber auch gerne Abschiebeknast genannt. In Grünau in Treptow-Köpenick in der Grünauer Str. 140 steht ein Gebäudekomplex, der zu DDR-Zeiten als Gefängnis diente und in dem auch heute wieder etwa 100 Menschen leben müssen. Diese sind aus ihren Heimatländern ausgereist oder geflohen und haben in Deutschland Asyl beantragt ohne die nach §51 I Ausländergesetz vorgeschriebenen Vorausetzungen für die Gewährung von Asyl zu erfüllen [1]. Während ihre Abschiebeverfahren laufen, was sich z.T. über Jahre hinzieht, oder weil sie aus anderen Gründen wie z.B. Krankheit nicht abgeschoben werden können, werden sie hier eingesperrt.

Luftaufnahme des Abschiebegefängnisses in der Grünauer Str. 140Luftaufnahme des Abschiebegefängnisses in der Grünauer Str. 140

Dass sie in eine solch verhängnisvolle Situation kommen konnten, hat einen Grund: Am 6. Dezember 1992 wurde das deutsche Asylgesetz, das bis dahin im Grundgesetz in Form von Artikel 16a „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ festgelegt war, im so genannten „Asylkompromiss“ von CDU/CSU, FDP und SPD verändert [2]. Seitdem dürfen nur noch Menschen Asyl in Deutschland beantragen, die nicht aus einem per Gesetz (!) bestimmten sicheren Herkunftsstaat kommen und nicht über sichere Drittstaaten einreisen, was ihnen nur die Einreise per Flugzeug lässt, die eine Asyltauglichkeitsprüfung schon am Flughafen oft gefolgt von direkter Abschiebung bedeutet - eine faktische Abschaffung des Rechtes auf Asyl, da nun nicht mehr die Lage der Menschen bestimmt sondern der Staat definiert, ob sie aufgenommen werden.

 

Im Polizeiabschiebegewahrsam Köpenick ...

In den 90ern wurde das Polizeiabschiebegewahrsam in Köpenick eröffnet und ist heute Teil eines europaweiten Systems von Abschiebelagern. Ausschließlich als Verwahranstalt während das Abschiebeverfahrens geschaffen, wurden und werden hier Erwachsene wie Kinder, Gesunde wie körperlich und geistig Kranke und Schwangere unter Missachtung der UN-Menschrechtskonvention [3] gefangen gehalten, die kein Verbrechen begangen haben sondern nur zu unerwünschten AusländerInnen erklärt wurden, unmenschlicher noch behandelt als herkömmliche Gefängnisinsassen, zwar mit Recht auf einen Anwalt aber ohne das Recht einen gestellt zu bekommen, sodass sie ihn sich mit ihren 15 Euro Taschengeld im Monat leisten müssten, wenn sich nicht jemand findet, der ihn stellvertretend bezahlt (de facto also Bruch der UN-Menschenrechtskonvention Art. 6: „Recht auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit“, Art. 7: „Gleiche Behandlung vor dem Gesetz“ und Art. 8: „Anspruch auf Rechtsbehelf“).

Abgesehen davon, dass sie ihrer Bewegungsfreiheit beraubt werden (Art. 13.1: „Bewegungsfreiheit“) sind sie außerdem noch Schikanen von Polizei (die ärztliche Versorgung und Betreuung obliegt der Polizei, sodass Ärzten von außerhalb z.T. der Zugang verweigert wird), ÄrztInnen (die z.T. trotz Krankheitsbild Diagnosen verweigern [4]) und SozialarbeiterInnen ausgesetzt, die z.T. durch die Arbeitsanweisungen vorgesehen sind (z.B. das Fehlen von Privatsphäre), die aber auch oft rassistische oder machistische Ursachen haben. So schrieben belästigte Frauen einen offenen Brief, in dem sie die Schikanen der Wachen beschrieben. Das Resultat: Es wurde nichts unternommen und die Wachen rächten sich durch zusätzliche Schikane.

Am 20. Januar 2003 traten im Grünauer Abschiebeknast über 60 Gefangene vorübergehend in einen Hungerstreik [5], um dagegen zu protestieren, dass Menschen, die nichts verbrochen hatten und nur Opfer der staatlichen Einteilung in „erwünschte“ und „unerwünschte“ Ausländer wurden, auf unbestimmte Zeit ohne gesprochenes Urteil eingesperrt werden (Art. 11.1: „Unschuldsvermutung“), dass sie im Unklaren über die Bearbeitungsprozeduren ihres Abschiebeverfahrens gehalten werden, dass das Gefängnispersonal willkürlich mit ihnen umgeht und trotz Beschwerden nichts dagegen gemacht wird (Art. 12: „Keine willkürliche Behandlung“) und dass es nur eine unzureichende medizinische Versorgung gibt (Art. 25.1: „Ärztliche Versorgung“). Täglich erhalten sie nur 1,5 Stunden Freigang im kleinen betonierten Gefängnishof. Besucher dürfen sie nur durch eine Panzerglasscheibe getrennt in einem BesucherInnenraum empfangen. Für ihre Gefangenschaft und die Verzögerung des Verfahrens müssen sie sogar bezahlen: etwa 60 Euro Haftgebühr pro Tag. Erneute Hungerstreiks gab es im April 2005 [6] und im Februar 2006 [7].

Gefangene beim Protest im Februar 2003Gefangene beim Protest im Februar 2003

Fast jedes Jahr gibt es mindestens eine Demo von GegnerInnen dieser Vergewaltigung vor den Toren des Abschiebeknastes. Ihnen verbot die Polizei immer wieder Transpis oder akustische Solidaritätsbekundungen gegenüber den Insassen [7] – diese sollten nichts vom Beistand hören, es hätte zu Aufruhe führen können. Beistandsbekundungen fanden aber trotzdem statt, und zeigten den Insassen, dass sie nicht vergessen wurden. Aufstände gabs auch, aber der Grund dafür liegt wohl kaum in der Anstachelung durch GegnerInnen des Lagersystems.

So viel Repression und Hoffnungslosigkeit erzeugt regelmäßige Selbstmordversuche: Anfang 2003 versuchten sich innerhalb von 4 Wochen alleine 16 Menschen mithilfe von Bettlaken zu erhängen oder sich mit Kantinenmessern die Pulsadern oder die Bauchdecke aufzuschneiden, darunter ein Russe, der als Reaktion auf Depression in eine Isolierzelle gesperrt wurde oder ein junge Tschetschene, dem nach der Äußerung von Selbstmordgedanken dasselbe geschah [8]. Im Februar 2006 brach anschließend an einen Hungerstreik ein Aufstand im Gefängnis aus – die entrechteten Insassen solidarisierten sich mit einem jungen Mazedonier, der erfolglos versucht hatte, sich auf einer Toilette das Leben zu nehmen, einem der wenigen Orte, wo man ungestört ist. Zum Jahreswechsel 2007/2008 tötete sich ein tunesischer Flüchtling – der erste erfolgreiche Selbstmord.

Dieses Verhalten ist total verständlich. Teilweise aus wirtschaftlichen Gründen oder weil sie unter Verfolgung in ihrem Land leiden, die vom deutschen Asylrecht als nicht stark genug oder umgehbar angesehen wird, fliehen die Menschen nach Deutschland, wo ihnen nicht nur der Aufenthalt verweigert wird (Art. 14.1: „Allgemeiner Anspruch auf Asyl“) sondern sie auch noch eingesperrt und über ihre Freilassung im Unklaren gelassen werden. Und danach droht ihnen die Rückkehr in ihr altes Umfeld, das sie kaum verlassen hätten, gäbe es nicht einen relevanten Grund. Wer würde nicht wie die Gefangenen handeln? Zugleich werden sie vom deutschen Staat behandelt, als seien vor allem sie das Problem.

Es ist völlig unvereinbar mit den Menschenrechten, Menschen für etwas wie Schutzsuche einzusperren. Und es wäre in Berlin ebensogut möglich, dass Asylsuchende wohnen dürfen, wo sie wollen. Wenn ihnen das Geld fehlt, und das dürfte es, kann man Sozialwohnungen zur Verfügung stellen, am besten kreuz und quer über die Stadt verteilt, damit es zu keiner Ghettoisierung kommt. Diese Möglichkeit wird aber nicht in Betracht gezogen, weil der Großteil der Berliner Abgeordneten so sozialisiert ist, dass sie Asylsuchende als Problem oder sogar Gefahr ansehen.

 

Fazit

Das Prinzip Abschiebelager widerspricht in den Artikeln 1 („Gleichheitsgrundsatz“), 2 („Allgemeingültigkeit der Menschenrechte“), 3 („Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit“), 5 („Schutz vor unmenschlicher Behandlung“), 6, 7, 8, 9 („Schutz vor willkürlicher Festnahme und Inhaftierung“), 11.1, 12, 13.1, 14.1, 25.1, 26.1 („Recht auf Bildung“, hier insbesondere für die eingesperrten Kinder) und 27.1 („Recht auf Teilnahme an Gesellschaft“) den UN-Menschenrechten, aus denen sich auch der Grundrechtekatalog des Grundgesetzes ableitet – klasse Leistung bei insgesamt nur 30 Artikeln der UN-Menschenrechtskonvention und 19 deutschen Grundrechtsartikeln. Selbst wenn es also genügend gesundheitliche und psychologische Betreuung gäbe, keine Trennscheiben im Besucherraum zwischen Gefangenen und Nichtinhaftierten, der Knastaufenthalt für die Insassen kostenlos wäre und sie ganztägig in einem Garten Freigang hätten, so wäre es immer noch ein Gefängnis für diese Menschen, die absolut nichts verbrochen haben und die Opfer einer rassistischen Kategorisierung durch den deutschen Staat wurden.

Wir dürfen also nicht einfach nur Verbesserung der Knastbedingungen fordern. Während ein Ziel antirassistischer Arbeit die Einführung eines uneingeschränkten Aufenthalts- und Arbeitsrechts für Menschen ohne deutschen Pass ist, muss unsere Minimalforderung im Zusammenhang mit der Abschiebepraxis in Berlin sein, dass sich Asylsuchende bis zum Abschluss des Asylverfahrens frei bewegen dürfen.

Nun ist leider der Adressat dieser Forderung das Berliner Abgeordnetenhaus. Unsere Forderung müssen wir per Volksbegehren durchsetzen, denn als Bittsteller an die Regierung können wir nichts erwarten, wie die letzten Jahre gezeigt haben. Solange es dort eine Mehrheit von Leuten gibt, die zwischen Denen (Ausländer) und Uns (Inländer) unterscheiden, wird dieser Abschiebeknast nicht geschlossen und weiterhin Menschenrecht wahlweise vergeben. Aber Menschenrecht ist nur Menschenrecht, wenn es allen überall zusteht. Ansonsten ist es eine Lüge und der Freiheitsbegriff in diesem Land eine Perversion.

 

Fußnoten

Indymedia zur Geschichte des Asylrechts in Deutschland

Liste der deutschen Abschiebelager

[1] Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts

[2] Wikipedia > Asylkompromiss

[3] Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nach UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

[4] Sammlung verschiedener Kurzberichte zu den Zuständen im Abschiebegefängnis Grünau

[5] Bericht zum Protest Februar 2003

[6] Bericht zum Protest April 2005

[7] Bericht zum Protest Februar 2006

[8] Indymedia-Bericht zum Protest 2006

 

ein paar Initiativen:

Flüchtlingsrat Berlin: www.fluechtlingsrat-berlin.de

Initiative gegen Abschiebung: www.abschiebehaft.de

No Lager: www.nolager.de

Pro Asyl e.V.: www.pro-asyl.de